Werkstätte für Menschen mit Behinderung geraten in der Corona-Krise unter Druck.
DIE LINKE. Baden-Württemberg fordert einen Schutzschirm für Menschen mit Behinderung.
Die unsoziale Umverteilung von unten nach oben in der Corona-Pandemie geht weiter. In Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfBM) stehen momentan zum Teil hohe Lohnkürzungen an. Gleichzeitig werden allein in diesem November Milliarden an große Konzerne vergeben – selbst wenn diese Dividende auszahlen.
Utz Mörbe, Landesinklusionsbeauftragter der Partei DIE LINKE in Baden-Württemberg und Landtagskandidat für den Wahlkreis Böblingen fordert: „Die Landespolitik muss zusammen mit der Bundespolitik dafür sorgen, dass es keine Lohnkürzungen in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung gibt. Es muss genügend Geld bereitgestellt werden. Gerade für die untersten Einkommen darf es keine Lohnkürzungen geben.“
Derzeit beträgt der Grundlohn in den WfBM 89 Euro im Monat. Mit dem sogenannten Steigerungslohn lässt sich dieses magere Gehalt in normalen Zeiten aufbessern. Der Steigerungslohn ist allerdings abhängig von der Einrichtung, der Auftragslage und davon, wie produktiv die Beschäftigten sind. In der Corona-Krise kommt dieser Steigerungslohn unter starken Druck.
Utz Mörbe erläutert weiter: „Auch mit Steigerungslohn erreichen Beschäftigte in den WfBM selten Hartz-IV Niveau. Lohnkürzungen treffen diese Menschen daher besonders hart. Hier gilt weder der Mindestlohn, noch gibt es einen Tariflohn. Jetzt wird landesweit in den Werkstätten über deutliche Kürzungen gesprochen. Die Werkstatträte vor Ort müssen die Verhandlungen führen. Wir als DIE LINKE. Baden-Württemberg unterstützten die Werkstatträte dabei solidarisch und wir fordern von der Landesregierung einen ausreichenden Schutzschirm für Menschen mit Behinderung.“
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